BGH, X ZR 185/04 – Schleifkorn: Zwischenprodukt als Stand der Technik

BGH, Urteil vom 26. Mai 2009 – X ZR 185/04 – Schleifkorn

Amtlicher Leitsatz:

Ein Zwischenprodukt, das gemäß einer technischen Lehre während eines mehrstufigen Herstellungsprozesses nur vorübergehend und abschnittsweise in einer bestimmten Beschaffenheit besteht (hier: ein mit einer hygroskopischen Substanz beschichtetes Schleifkorn), gehört als solches zum Stand der Technik, sofern der Herstellungsvorgang nicht derart vonstatten geht, dass das Erzeugnis übergangslos und unabgrenzbar in einen Zustand mit anderer Beschaffenheit umgeformt wird.

siehe auch: Zwischenprodukt (ipwiki.de)

OLG Düsseldorf, I-2 U 140/08: Zu den Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte

OLG Düsseldorf, Urteil v. I-2 U 140/08

Aus der Urteilsbegründung:

Der Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte setzt voraus, dass die begehrte Regelung gemäß § 940 ZPO zur Abwendung wesentlicher Nachteile für die Antragstellerin nötig erscheint. Dies verlangt nicht nur eine „Dringlichkeit“ in einem rein zeitlichen Sinne, sondern darüber hinaus eine materielle Rechtfertigung des vorläufigen Unterlassungsgebotes aus den dem Schutzrechtsinhaber ohne das gerichtliche Eingreifen drohenden Nachteilen, welche gegen die Interessen des als Verletzer in Anspruch genommenen Antragsgegners abgewogen werden müssen. Anders als im Wettbewerbsrecht wird das Vorliegen eines Verfügungsgrundes in Patentverletzungsstreitigkeiten nicht vermutet. § 12 Abs. 2 UWG ist wegen der besonderen Komplexität der Sach- und Rechtslage nicht – auch nicht entsprechend – anwendbar.

siehe auch: einstweiligen Verfügung (ipwiki.de)

BGH, Xa ZR 148/05 – Heizer: nicht ursprünglich offenbarte Ausführungsform

BGH, Urteil vom 14. Mai 2009 – Xa ZR 148/05 – Heizer

Amtlicher Leitsatz:

Das Streitpatent kann im Patentnichtigkeitsverfahren nicht in der Weise verteidigt werden, dass in einen übergeordneten Patentanspruch Merkmale aus nachgeordneten Patentansprüchen des erteilten Patents aufgenommen werden, die in ihrer Kombination eine Ausführungsform definieren, die in den Anmeldeunterlagen nicht als mögliche Ausgestaltung der Erfindung offenbart ist.

siehe auch: unzulässige Erweiterung (ipwiki.de)

BGH, Xa ZR 140/05 – Bauschalungsstütze: Zweckangaben in einem Sachanspruch

BGH, Urteil vom 28. Mai 2009 – Xa ZR 140/05 – Bauschalungsstütze

Amtlicher Leitsatz:

Zweckangaben in einem Sachanspruch haben im Nichtigkeitsverfahren keine andere Bedeutung als im Verletzungsprozess. Sie haben regelmäßig die Aufgabe, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, dass er nicht nur die im Patentanspruch genannten räumlich-körperlichen Merkmale erfüllen, sondern auch so ausgebildet sein muss, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist.

siehe auch: Zweckangaben (ipwiki.de)

BPatG, 12 W (pat) 348/03: Nationale Patentanmeldungen als nachveröffentlichter Stand der Technik

BPatG, Entsch. v. 5. März 2009 – 12 W (pat) 348/03

Amtlicher Leitsatz:

Eine nationale Patentanmeldung mit älterem Zeitrang gilt nur dann als Stand der Technik nach PatG § 3 Abs. 2, wenn sie im Rahmen des Anmeldeverfahrens der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, sei es nach PatG § 31 Abs. 2 i. V. m. § 32 Abs. 5, sei es nach PatG § 58 Abs. 1. Es genügt nicht, wenn der Inhalt der älteren Anmeldung im Verfahren eines aus der älteren Anmeldung abgezweigten Gebrauchsmusters der Öffentlichkeit zugänglich wird.

siehe auch: Nachveröffentlichte Patentanmeldungen (ipwiki.de)

ipreport.de – Neue Version mit Voting

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BGH, I ZR 3/06 – Ohrclips

BGH, Urt. v. 4. Dezember 2008 – I ZR 3/06 – Ohrclips

Amtliche Leitsätze:

a) Ob ein Anbieter von Waren auf einer Internet-Plattform im geschäftlichen Verkehr oder im privaten Bereich handelt, ist aufgrund einer Gesamtschau der relevanten Umstände zu beurteilen. Dazu können wiederholte, gleichartige Angebote, gegebenenfalls auch von neuen Gegenständen, Angebote erst kurz zuvor erworbener Waren, eine ansonsten gewerbliche Tätigkeit des Anbieters, häufige sogenannte Feedbacks und Verkaufsaktivitäten für Dritte rechnen.

b) Die Wendung „a la Cartier“ in einem Verkaufsangebot für Schmuckstücke von Drittunternehmen ist eine unlautere vergleichende Werbung.

c) Allgemeine zivilrechtliche Bestimmungen können zum Markenschutz nur ergänzend herangezogen werden, wenn der Schutz nach dem Markengesetz versagt. Davon ist im Regelfall nicht schon dann auszugehen, wenn eine bekannte oder berühmte Marke außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf einer Internet-Plattform Verwendung findet.

siehe auch: Online-Auktionen (ipwiki.de)

BGH, I ZR 114/06 – Halzband: Haftung des Ebay-Kontoinhabers für Fremdnutzung seiner Zugangsdaten

BGH, Urt. v. 11. März 2009 – I ZR 114/06 – Halzband

Amtlicher Leitsatz:

Benutzt ein Dritter ein fremdes Mitgliedskonto bei eBay zu Schutzrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstößen, nachdem er an die Zugangsdaten dieses Mitgliedskonto gelangt ist, weil der Inhaber diese nicht hinreichend vor fremdem Zugriff gesichert hat, muss der Inhaber des Mitgliedskontos sich wegen der von ihm geschaffenen Gefahr einer Unklarheit darüber, wer unter dem betreffenden Mitgliedskonto gehandelt hat und im Falle einer Vertrags- oder Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann, so behandeln lassen, als ob er selbst gehandelt hätte.

Aus der Urteilsbegründung:

Eine insoweit bei der Verwahrung der Zugangsdaten für das Mitgliedskonto gegebene Pflichtverletzung stellt einen eigenen, gegenüber den eingeführten Grundsätzen der Störerhaftung und den nach der neueren Senatsrechtsprechung gegebenenfalls bestehenden Verkehrspflichten im Bereich des Wettbewerbsrechts selbständigen Zurechnungsgrund dar.

siehe auch: Haftung des Kontoinhabers für Fremdnutzung seiner Zugangsdaten, Online-Auktionen (ipwiki.de)

BGH, I ZR 122/06 – 20% auf alles: Irreführende Preisherabsetzung

BGH, Urt. v. 20. November 2008 – I ZR 122/06 – 20% auf alles

Amtlicher Leitsatz:

Der Verkehr versteht eine Werbung, in der das gesamte Sortiment mit Ausnahme einer Produktgruppe ab einem bestimmten Zeitpunkt zu einem um 20% reduzierten Preis angeboten wird, in der Weise, dass er beim Kauf eines beliebigen Artikels aus dem Sortiment gegenüber dem vorher geltenden Preis eine Preisersparnis in der angekündigten Höhe erzielt.

siehe auch: Irreführende Preisherabsetzungen (ipwiki.de)

BGH, Xa ZR 92/05 – Zur Frage der erfinderischen Tätigkeit

BGH, Urt. v. 30. April 2009 – Xa ZR 92/05 – Betrieb einer Sicherheitseinrichtung

Amtlicher Leitsatz:

Um das Begehen eines von den bisher beschrittenen Wegen abweichenden Lösungswegs nicht nur als möglich, sondern dem Fachmann nahegelegt anzusehen, bedarf es – abgesehen von den Fällen, in denen für den Fachmann auf der Hand liegt, was zu tun ist – in der Regel zusätzlicher, über die Erkennbarkeit des technischen Problems hinausreichender Anstöße, Anregungen, Hinweise oder sonstiger Anlässe dafür, die Lösung des technischen Problems auf dem Weg der Erfindung zu suchen.

siehe auch: erfinderische Tätigkeit (ipwiki.de)