BGH, I ZR 142/06 – Kranhäuser: Vermutung der Urheberschaft bei Urhebergemeinschaft

BGH, Urteil vom 26. Februar 2009, I ZR 142/06 – Kranhäuser

Amtliche Leitsätze:

a) Sind auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste mehrere Personen in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet, werden sie gemäß § 10 Abs. 1 UrhG – auch im Verhältnis zueinander – bis zum Beweis des Gegenteils als Miturheber des Werkes angesehen.

b) Bereits ein geringfügiger eigenschöpferischer Beitrag zu einem gemeinsam geschaffenen Werk, der sich nicht gesondert verwerten lässt, begründet nach § 8 Abs. 1 UrhG die Miturheberschaft.

siehe auch: Vermutung der Urheberschaft (ipwiki.de)

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