Autor: Dr. Martin Meggle-Freund

Google Pagerank Update ist jetzt wohl durch

Das schon seit Monaten erwartete Google-Pagerank-Update wurde nun scheinbar gänzlich duchgezogen. Wurden in den letzten zwei Tagen hauptsächlich negative Meldungen von stark vernetzten Blogs gemeldet, deren Pagerank teilweise heftig heruntergesetzt wurde (siehe nur hier), hat das Pagerank Update jetzt scheinbar auch die „kleinen“ Seiten erreicht. Meine ip-Seiten sind dabei erfreulicher Weise recht gut weggekommen:

Die Startseite von ipwiki ist von PR 3 hoch auf PR 5. Die sechzehn Unterseiten erster Ebene (Patenrecht, Markenrecht, …) sind geschlossen ebenfalls um zwei Punkte hoch von PR 2 auf PR 4. Der ipweblog ist von PR 3 auf PR 4 gestiegen. Der ipreport, in den ich in der letzten Zeit die meiste Arbeit investiert habe, der ist allerding auf PR 1 hinunter (oder dort geblieben – weiß nicht mehr so genau, was er vorher hatte). Momentan traue ich den Daten noch nicht ganz, da es bekanntlich da in der Übergangsphase oft PR-Fluktuationen gibt, aber als motivierendes Zeichen sehe ich das Update jetzt schon einmal an.

Meine Meinung zu der aktuellen Diskussion um den PR. Das ganze Theater um die Textlinkwerbung und Blognetzte kann ich nicht nachvollziehen. Wenn Google es stört, daß der PR zur Bewertung von Webseiten und Werbungskosten verwendet wird, dann darf das Unternehmen den PR halt nicht exportieren. Es finden sich sicher alternative Bewertungsmöglichkeiten (siehe z.B. seitwert.de). Übrigens hat das ipwiki sich den Pagerank ganz ohne aktive Maßnahmen – wohl einfach nur über den Inhalt – erarbeitet.

ipreport.de / PR-Downgrading berühmter Blogs / Umsatz der Mozilla Foundation

Der ipreport macht weiterhin noch Probleme mit wiederholten Einträgen. Ich habe die Feeds deswegen auf RSS 2.0 umgestellt und GUIDs/Permalinks für die Einträge definiert. Damit ist die Sache dann hoffentlich erledigt. Die nächsten Tage wird aber noch ein wiederholtes Einspielen von Einträgen auftreten. Dafür sind aber nochmal Feeds hinzugekommen: EPA – ipevents und CR – Computer und Recht.

Wer sich für den Google-Pagerank-Algorithmus interessiert, hat vielleicht mitbekommen, daß wieder ein PR-Downgrading berühmter Blogs stattgefunden hat. Ein Artikel darüber ist hier zu finden.

Noch eine interessante Nachricht aus dem Netz: Nach Aussage von GoogleWatchBlog finanziert sich der open-source Webbrowser Firefox weitgehend über die Firma Google: „60 Millionen Dollar vom Umsatz kommen direkt aus Mountain View“. Näher: „Der Firefox finanziert sich vorallem durch die integrierte Suchbox. Die darin enthaltenen Einträge (Google, eBay, amazon, Yahoo!) zahlen für jede ausgeführte Suchanfrage einen nicht näher genannten Betrag an die Mozilla Foundation. Da Google die Standardsuchmaschine ist kommt das meiste Geld – 85% – von Google.“

BPatG – 29 W (pat) 35/064: Zur Eintragungsfähigkeit von Personennamen

In der Leitsatzentscheidung vom 23.5.2007 – 29 W (pat) 35/06 nimmt der 29. Senat des Bundespatentgerichts ausführlich Stellung zur Eintragungsfähigkeit von Personennamen als Marke und stellt Fallgruppen für die markenrechtliche Prüfung von Namen bekannter Personen auf.
-> Personennamen als Marke (ipwiki.de)

Neu in ipreport: Hinweis auf BPatG-Leitsatzentscheidungen (Volltext)

Neben den Leitsatzhinweisen des BPatG (Eilunterrichtungen) macht ipreport.de jetzt auch auf die Einstellung einer Leitsatzentscheidung im Volltext in die Datenbank des BPatG aufmerksam. Wie gewohnt kann man sich per RSS-Feed über die Leitsatzentscheidungen auf dem Laufenden halten.

Üblicherweise erfolgt die Einstellung einer Leitzsatzentscheidung im Volltext durch das BPatG erst einige Wochen nach dem Hinweis auf die Leitsatzentscheidung (sog. Eilunterrichtungen). Bei Eilunterrichtungen werden allerdings nur die Leitsätze selbst veröffentlicht, nicht aber die Entscheidung im Volltext. Zwar wurde man durch ipreport.de bisher schon auf Eilunterrichtungen des BPatG aufmerksam gemacht. Wer aber auch die zugehörigen Entscheidungen verfolgen wollte, mußte eingenständig die Datenbank überprüfen oder auf eine Veröffentlichung in einer Zeitschrift warten. Das sollte mit dem neuen RSS-Feed jetzt einfacher laufen.

Änderungen des US Patentgesetzes

Einen kurzen Überblick über die am 1. November 2007 in Kraft tretenden Änderungen des US Patentgesetzes findet sich auf der Website von MSG.

Die neuen Regeln in Kürze:

  • Beschränkung der Anzahl der Patentansprüche, die in einer Anmeldung verfolgt werden können, auf 5 unabhängige Ansprüche und auf 25 Ansprüche insgesamt (5/25-Regelung);
  • Beschränkung der Anzahl der „Continuations“, „Continued Examinations“ und „Divisionals“ in einer Patentfamilie;
  • Erfordernis der Offenbarung von „verwandten“ Anmeldungen;

ipreport.de überarbeitet!

Der ipreport steht nun auf einer neuen Basis. Dabei haben sich einige Neuerungen ergeben:

  • Individuelle RSS-Feeds ermöglichen es Ihnen, sich Ihren individuellen Nachrichten-Mix zusammenzustellen. Sie abonnieren nur diejenigen Feeds oder Feed-Gruppen, an denen Sie auch interessiert sind. Der RSS-Link auf jeder Seite ist individuell auf den Inhalt der jeweils momentan dargestellten Seite angepaßt, z.B.:
  • Intro-Texte von maximal 300 Zeichen Länge für jeden Feed-Beitrag.
  • Mehr Nachrichten auf der Startseite durch Web2.0 Technik, die es ermöglicht, Intro-Texte ein- bzw. auszublenden.

Besonders hilfreich ist die oben genannte Möglichkeit, sich Nachrichten per RSS beliebig zusammenstellen zu können. So sind auf der Hauptseite nun auch höherfrequente Weblogs enthalten. Wer nicht die gesamte Nachrichtenflut abonnieren möchte, subskribiert lediglich bei jenen Gruppen oder Feeds, die von persönlichem Interesse sind. Der RSS-Link auf ipreport entspricht jeweils dem Seiteninhalt, so daß man sich leicht den gewünschten Nachrichten-Mix zusammenstellen kann.

Ferrero unterliegt im Streit um Rechte aus der Marke „Kinder“

Der u. a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in zwei Prozessen über den Schutzumfang der für Schokoladenprodukte eingetragenen Marke „Kinder“ zu entscheiden.

Die Klägerin, der Süßwarenhersteller Ferrero, ist Inhaberin mehrerer graphisch gestalteter, teilweise farbiger Marken mit dem Wortbestandteil „Kinder“, die u.a. für Schokolade eingetragen sind.

Im ersten Prozess hat die Klägerin den Süßwarenhersteller Haribo auf Unterlassung in Anspruch genommen, unter der Marke „Kinder Kram“ Zuckerwaren, Back- und Konditorwaren anzubieten. Das Oberlandesgericht Köln hatte in der Verwendung der Bezeichnung „Kinder Kram“ keine Verletzung der Markenrechte der Klägerin gesehen, nachdem der Bundesgerichtshof eine anderslautende Entscheidung des OLG Köln im Jahre 2003 in einer ersten Revisionsentscheidung aufgehoben hatte.

Der BGH hat nunmehr die Klageabweisung durch das Oberlandesgericht bestätigt. Er hat eine Verletzung der Wort-/Bildmarken „Kinder“ der Klägerin durch die angegriffene Marke „Kinder Kram“ verneint. Die Klägerin konnte nach Ansicht des Bundesgerichtshofs für die Klagemarken Schutz nur aufgrund ihrer graphischen, teilweise farbigen Gestaltung in Anspruch nehmen. Der in den Marken der Klägerin enthaltende Wortbestandteil „Kinder“ verfüge für Schokolade wegen des die Abnehmerkreise beschreibenden Gehalts für sich genommen nicht über markenrechtlichen Schutz. Zwischen den graphisch gestalteten Klagemarken und der angegriffenen Wortmarke „Kinder Kram“ fehle die für das beantragte Verbot erforderliche Zeichenähnlichkeit.

Mit der zweiten, ebenfalls auf die für die Klägerin eingetragenen „Kinder“-Marken gestützten Klage richtete sich Ferrero gegen einen Hersteller von Molkereiprodukten. Dieser beabsichtigte, ein Milchdessert unter Verwendung der Bezeichnung „Kinderzeit“ auf den Markt zu bringen. Die Klägerin hatte beantragt, der Beklagten zu verbieten, die Bezeichnung „Kinderzeit“ auf Verpackungen und in der Werbung zu verwenden. Während die Klage in erster Instanz Erfolg hatte, wurde sie vom Oberlandesgericht Hamburg abgewiesen.

Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung des OLG Hamburg bestätigt, weil zwischen den graphisch gestalteten Klagemarken „Kinder“ und der Bezeichnung „Kinderzeit“ ebenfalls die für ein Verbot erforderliche Zeichenähnlichkeit nicht gegeben sei.

(BGH, Pressemitteilung Nr. 132/2007, Urteil vom 20. September 2007  I ZR 6/05)