BGH, I ZR 120/06 – Räumungsfinale: Keine zeitliche Begrenzung einer Verkaufsförderungsmaßnahme

BGH, I ZR 120/06, Entscheidung vom 11.09.2008 – Räumungsfinale

Weder aus der Regelung des § 4 Nr. 4 UWG noch aus dem
Irreführungsverbot lässt sich eine Verpflichtung herleiten, eine
Verkaufsförderungsmaßnahme zeitlich zu begrenzen. Auch § 4 Nr. 4 UWG
verpflichtet den Gewerbetreibenden nur, auf eine bestehende zeitliche
Begrenzung hinzuweisen.

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