Autor: Dr. Martin Meggle-Freund

Ausnahme amtlicher Datenbanken vom Urheberschutz

Im Hinblick auf die aktuelle Vorlagefrage des BGH (BGH, Beschl. v. 28. September 2006 – I ZR 261/03 – Sächsischer Ausschreibungsdienst) bezüglich der Ausnahme von amtlichen Datenbanken aus dem Urheberschutz habe ich die Artikel „Datenbanken“ und „Amtliche Werke“ im ipwiki überarbeitet.

Laut BGH wäre nach autonomem deutschem Recht die Ausnahmebestimmung des § 5 UrhG auf Datenbanken, die den Sui-generis-Schutz nach §§ 87a ff. UrhG genießen, entsprechend anzuwenden.

Diesbezüglich von Interesse ist sicherlich auch ein aktuelles Urteil des OLG Köln (6 U 229/05 vom 15.12.2006), in dem eine dem BGH entgegengesetzte Meinung vertreten wird.

-> Datenbankschutz
-> Ausnahmen vom Urheberschutz

T 0992/03: Vorlagefragen bezüglich Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung

In der Leitsatz-Entscheidung T 0992/03 vom 20. Oktober 2006 werden der Großen Beschwerdekammer folgende Fragen, nun anhängig unter G 1/07, vorgelegt:

1. Is a claimed imaging method for a diagnostic purpose (examination phase within the meaning given in G 1/04), which comprises or encompasses a step consisting in a physical intervention practised on the human or animal body (in the present case, an injection of a contrast agent into the heart), to be excluded from patent protection as a „method for treatment of the human or animal body by surgery“ pursuant to Article 52(4) EPC if such step does not per se aim at maintaining life and health?

2. If the answer to question 1 is in the affirmative, could the exclusion from patent protection be avoided by amending the wording of the claim so as to omit the step at issue, or disclaim it, or let the claim encompass it without being limited to it?

3. Is a claimed imaging method for a diagnostic purpose (examination phase within the meaning given in G 1/04) to be considered as being a constitutive step of a „treatment of the human or animal body by surgery“ pursuant to Article 52(4) EPC if the data obtained by the method immediately allow a surgeon to decide on the course of action to be taken during a surgical intervention?

-> Chirurgische oder therapeutische Verfahren

BPatG, 10 W (pat) 13/05: Die entsprechende Anwendung der §§ 240, 249 ZPO (Unterbrechung bei Insolvenz) auf die Zahlung von Jahresgebühren erscheint gerechtfertigt

BPatG, Beschl. v. 30. Januar 2007 – 10 W (pat) 13/05

Der juristische Senat des Bundespatentgerichts greift (trotz Bedenken des Präsidenten des DPMA) bei Nichtzahlung der Jahresgebühren wegen Insolvenz auf die Regelungen der ZPO bezüglich der Unterbrechung des Verfahrens zurück.

Die entsprechende Anwendung der §§ 240, 249 ZPO auf die Zahlung von Jahresgebühren nach dem Patentkostengesetz erscheint ihm gerechtfertigt.

-> Rückgriff auf die ZPO

BGH bestätigt Rechtsprechung zur Haftung von eBay bei Markenverletzungen

aus der Pressemitteilung des BGH, Urteil vom 19. April 2007 – I ZR 35/04:

„Der Bundesgerichtshof hat an seiner Rechtsprechung zur Haftung von Internet-Auktionshäusern für Markenverletzungen festgehalten. Danach betrifft das im Telemediengesetz (TMG) geregelte Haftungsprivileg für Host-Provider nur die strafrechtliche Verantwortlichkeit und die Schadensersatzhaftung, nicht dagegen den Unterlassungsanspruch.“

-> Internetrecht:Störerhaftung

Deutsches Uhrenmuseum – Himmelsscheibe von Nebra – Synchronizität

Letzes Wochenende hatte ich die Gelegenheit, das Deutsche Uhrenmuseum in Furtwangen (Schwarzwald) zu besuchen. Nach einer Privatführung, die uns eine befreundete Wissenschaftlerin des Museums bot, blickte ich kurz durch den aktuellen Museumsführer mit dem Tiel „Moderne Zeiten“. Dabei zog eine seitenfüllende Abbildung einer Metallplatte mit der Darstellung von Sonne und Mond meine Aufmerksamkeit auf sich. Die befreundete Museumsmitarbeiterin klärte mich über die Relevanz dieses Objekts – die „Himmelsscheibe von Nebra“ – auf, die mich offensichtlich so beeindruckte.

Nach meinem anfänglichen Interesse an der Scheibe als solcher stellte sich mir bald die Frage nach den Bildrechten. Ich mutmaßte, daß ein etwaiges Urheberrecht hier wohl längst abgelaufen sei und – sollte jemandem gegen den Willen der Eigentümerin (das Land Sachsen-Anhalt) ein gutes Foto von der Scheibe gelungen sein – der Fotograf das Bild durchaus weiterverwerten könne. Ich wurde schnell etwas besseren belehrt…

Nicht wenig überrascht war ich heute, als mir der Begriff „Himmelsscheibe von Nebra“ bei der Durchsicht der aktuellen GRUR (Heft April 2007) entgegensprang. Ein kurzer Kommentar befaßt sich mit dem Urteil des LG Magdeburg vom 16.10.2003 – 7 O 847/03, bei dem es um die umstrittenen Verwertungsrechte bezüglich der Himmelscheibe ging. Durch den Kommentar wurde die Frage, die ich mir vor wenigen Tagen im Deutschen Uhrenmuseum stellte, schnell beantwortet (-> § 71 UrhG – nachgelassene Werke).

Übrigens nennt Carl Gustav Jung solch relativ zeitnah aufeinander folgende Ereignisse, die nicht über eine Kausalbeziehung verknüpft sind, „Synchronizitäten“.

Nebenbei bemerkt lief heute auf Bayern2 in „radioWissen“ ein Feature mit dem Titel „Und Gott würfelt doch! Über den Zufall“. In dem Radiofeature wurden derartige Zufälle als Koinzidenzen bezeichnet. Ein Erklärungsmodell für derartige Zufälle ist – soweit ich mich an die Sendung erinnere – schon durch die Vielzahl an Menschen und Situationen gegeben, die auf dieser Welt agieren bzw. eintreten.

ipwiki Besucherzahlen und Google-Adsense

Die Besucherzahlen von ipwiki.de sind erfreulicher Weise am Steigen. Während am 21. März erstmals mehr als 200 Besucher ipwiki aufriefen, wurden gestern bereits mehr als 300 Besucher gezählt. Der unerwartet starke Antstieg der Besucherzahl geht damit einher mit meinen Maßnahmen, das ipwiki mit Google-Adsense-Werbung zu versehen.

73% der März-Besucher fanden durch eine Google-Suche auf die Seiten von ipwiki, 12% der Besucher kamen direkt. 71 Besucher beschäftigten sich länger als 30 Minuten und 275 Besucher länger als 10 Minuten mit dem Lesen des Inhalts.

Besonders freue ich mich über einige positive Reaktionen hinsichtlich Struktur und Übersichtlichkeit des ipwiki-Inhalts. Dieses Lob motiviert mich natürlich, das Projekt fortzuführen. Soweit einfach einmal ein Dankeschön an alle interessierte und anteilnehmende Leser.

BGH I ZR 6/04 – Steckverbindergehäuse: Fortführung des Gemeinkosten-Urteils

In seinem Urteil v. 21. September 2006 – I ZR 6/04 – Steckverbindergehäuse, eine Fortführung des Gemeinkosten-Urteils, weitet der BGH die Grundlagen zur Ermittlung des Schadensersatzes nach dem Verletzergewinn auf den wettbewerblichen Leistungsschutz aus und präzisiert, was unter anrechenbaren Fertigungskosten und nicht anrechenbaren Gemeinkosten zu verstehen sei.

BGH X ZR 53/04 – Funkuhr II: mittelbare Patentverletzung und unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

Leitsätze:

a) Eine mittelbare Patentverletzung kann auch darin liegen, dass Mittel, die sich auf ein wesentliches Element der Erfindung beziehen, ins Ausland geliefert werden, wenn sie dort zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Erzeugnisses beitragen sollen, welches zur Lieferung nach Deutschland bestimmt ist.

b) Verwarnt der Patentinhaber unberechtigterweise den Vertreiber eines vermeintlich patentverletzenden Erzeugnisses, stehen dem Hersteller, nicht aber dessen Zulieferern Ansprüche wegen unberechtigter Schutzrechtsverwarnung zu. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Zulieferer als mittelbarer Verletzer in Betracht käme, wenn durch den Vertrieb des Erzeugnisses das Patent verletzt würde (Fortführung von BGH, Urt. v. 29.06.1977 – I ZR 186/75, GRUR 1977, 805, 807 – Klarsichtverpackung).

-> unberechtigte Schutzrechtsverwarnung
-> mittelbare Patentverletzung