BGH, I ZR 122/06 – 20% auf alles: Irreführende Preisherabsetzung
BGH, Urt. v. 20. November 2008 – I ZR 122/06 – 20% auf alles
Amtlicher Leitsatz:
Der Verkehr versteht eine Werbung, in der das gesamte Sortiment mit Ausnahme einer Produktgruppe ab einem bestimmten Zeitpunkt zu einem um 20% reduzierten Preis angeboten wird, in der Weise, dass er beim Kauf eines beliebigen Artikels aus dem Sortiment gegenüber dem vorher geltenden Preis eine Preisersparnis in der angekündigten Höhe erzielt.
siehe auch: Irreführende Preisherabsetzungen (ipwiki.de)