BGH, I ZR 160/07: Kabelweitersendung

BGH, Urteil vom 12. November 2009 – I ZR 160/07

Sendender i.S. von § 87 Abs. 1 Nr. 1 Fall 1, § 20 UrhG ist im Falle einer Kabelweitersendung allein derjenige, der darüber entscheidet, welche Funksendungen in das Kabel eingespeist und an eine Öffentlichkeit weitergeleitet werden, nicht dagegen derjenige, der lediglich die hierfür erforderlichen technischen Vorrichtungen bereitstellt und betreibt. Überträgt der Betreiber eines Kabelnetzes Funksendungen durch Einspeisung in eine Kabelanlage aufgrund einer eigenen Entscheidung – und nicht lediglich als Dienstleister beim Signaltransport – weiter, sendet er selbst und ist dafür selbst urheberrechtlich verantwortlich.

Der zwischen der Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen mbH (VG Media) und Kabelnetzbetreibern im Jahr 2003 geschlossene „Vertrag über die Vergütung der Nutzung der terrestrisch und satellitär herangeführten Programme der Hörfunk- und Fernsehunternehmen in den Breitbandkabeln der Kabelnetzbetreiber“ (Regio-Vertrag) regelt auch das Recht, Sendesignale über Verteileranlagen in Gästezimmer von Beherbergungsbetrieben weiterzuleiten.

USPTO: Formulierung von Ansprüchen auf Software

Das USPTO (Notice on „Subject Matter Eligibility of Computer Readable Media“.) erlaubt offenbar formell keine Ansprüche mehr, die auf ein „computer readable medium“ gerichtet sind, da solche Ansprüche auch Signalfolgen umfassen, die das Greifbarkeits-Kriterium („tangible“) nicht erfüllen.

Das USPTO schlägt diesbezüglich vor, dem Begriff „computer readable medium“ noch „non-transitory“ voranzustellen, um Signalfolgen explizit vom Schutzumfang auszunehmen.

BGH, I ZB 37/09: Kosten bei Erledigung der Hauptsache

BGH, Beschluss vom 18. März 2010 – I ZB 37/09

Erklären die Parteien eine vor dem unzuständigen Gericht erhobene, in der Sache aber begründete Unterlassungsklage übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt, nachdem der Beklagte die Unzuständigkeit gerügt und sodann eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat, sind die Kosten des Rechtsstreits dem Beklagten aufzuerlegen [-> Kosten bei Erledigung der Hauptsache].

BGH, I ZR 69/08 – Vorschaubilder: Keine Urheberrechtsverletzung durch Bildersuche bei Google

BGH, Urteil vom 29. April 2010 – I ZR 69/08 – Vorschaubilder

aus der Pressemitteilung:

Der in der Wiedergabe in Vorschaubildern liegende Eingriff in das Recht der Klägerin, ihre Werke öffentlich zugänglich zu machen (§ 19a UrhG), ist jedoch gleichwohl nicht rechtswidrig, wenn die Beklagte dem Verhalten der Klägerin (auch ohne rechtsgeschäftliche Erklärung) entnehmen durfte, diese sei mit der Anzeige ihrer Werke im Rahmen der Bildersuche der Suchmaschine einverstanden. Denn die Klägerin hat den Inhalt ihrer Internetseite für den Zugriff durch Suchmaschinen zugänglich gemacht, ohne von technischen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, um die Abbildungen ihrer Werke von der Suche und der Anzeige durch Bildersuchmaschinen in Form von Vorschaubildern auszunehmen.

BGH, Urteil vom 29. Oktober 2009 – I ZR 180/07 – Stumme Verkäufer II

BGH, Urteil vom 29. Oktober 2009 – I ZR 180/07 – Stumme Verkäufer II

Amtlicher Leitsatz (UWG 2008 § 3 Abs. 1, § 4 Nr. 1):

Der Absatz von Tageszeitungen über ungesicherte Verkaufshilfen („stumme Verkäufer„) ist selbst bei erheblichem Schwund weder unter dem Gesichtspunkt einer unzulässigen Beeinträchtigung der Kaufinteressenten noch unter dem Gesichtspunkt einer allgemeinen Marktbehinderung wettbewerbswidrig (Aufga-be von BGH GRUR 1996, 778 – Stumme Verkäufer I).

BGH, I ZR 65/07 – Der strauchelnde Liebling: Recht am eigenen Bild ./. Pressefreiheit

BGH, Urteil vom 29. Oktober 2009 – I ZR 65/07 – Der strauchelnde Liebling

Amtliche Leitsätze (KUG § 22 Satz 1, § 23 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2):

Die Werbung für eine geplante Zeitung mit der Titelseite eines Testexemplars, auf der eine prominente Person abgebildet ist, verletzt nicht allein deshalb deren Recht am eigenen Bild, weil keine Ausgabe der Zeitung erscheint, die eine der Ankündigung entsprechende Berichterstattung enthält.

Eine solche Werbung verletzt das Recht am eigenen Bild allerdings von dem Zeitpunkt an, zu dem es dem Werbenden möglich und zumutbar ist, die Abbildung der Titelseite des Testexemplars durch die Abbildung der Titelseite einer tatsächlich erschienenen Ausgabe der Zeitung zu ersetzen.

BGH, I ZR 75/08: Werbung „Nur heute ohne 19 % Mehrwertsteuer“ zulässig

BGH, Urteil vom 31. März 2010 – I ZR 75/08

Aus der Pressemitteilung:

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine Werbung mit der Angabe „Nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19% Mehrwertsteuer“ Verbraucher auch dann nicht in unangemessener und unsachlicher Weise im Sinne von §§ 3 und 4 Nr. 1 UWG bei ihrer Kaufentscheidung beeinflusst, wenn die Werbung erst am Tag des in Aussicht gestellten Rabattes erscheint.

EPA J 2/08: Zur Frist für die Einreichung einer Europäischen Teilanmeldung

Entscheidung der Juristischen Beschwerdekammer vom 27. Mai 2009 – J 2/08 – 3.1.01

Der Großen Beschwerdekammer wird folgende Rechtsfrage vorgelegt:

Ist eine Anmeldung, die durch eine Entscheidung der Prüfungsabteilung zurückgewiesen wurde, noch bis zum Ablauf der Beschwerdefrist anhängig im Sinne der Regel 25 EPÜ 1973 (R. 36 (1) EPÜ), wenn keine Beschwerde eingelegt worden ist?

BGH, Testfundstelle: Unterwerfungserklärung, Vertragsstrafe, Hamburger Brauch

BGH, Urteil vom 17. September 2009 – Testfundstelle

Amtliche Leitsätze (BGB § 147 Abs. 2, §§ 315 Abs. 1, 339; ZPO § 890):

a) Bei einer auf Abschluss eines Unterlassungsvertrags gerichteten Unterwerfungserklärung ist in der Regel davon auszugehen, dass der Schuldner sein Angebot unbefristet abgegeben hat mit der Folge, dass es vom Gläubiger jederzeit angenommen werden kann.

b) Erwirkt der Gläubiger vor Zugang und Annahme der vom Schuldner zur Vermeidung eines Rechtsstreits abgegebenen strafbewehrten Unterlassungserklärung eine einstweilige Verfügung und stellt sie zu, fehlt deshalb nicht die Geschäftsgrundlage des Unterlassungsvertrags.

c) Bei der Bemessung einer nach „Hamburger Brauch“ vom Gläubiger gemäß § 315 Abs. 1 BGB nach billigem Ermessen festzusetzenden Vertragsstrafe ist ein für dieselbe Zuwiderhandlung bereits gerichtlich verhängtes Ordnungsgeld zu berücksichtigen.

BGH, X ZR 25/06 – Insassenschutzsystemsteuereinheit

BGH, Urteil vom 26. Januar 2010 – X ZR 25/06 – Insassenschutzsystemsteuereinheit

Amtliche Leitsätze:

EPÜ Art. 69; PatG § 14

Die Angabe „weitgehend geschlossen“ in einem Patentanspruch kann dahin auszulegen sein, dass ein vollständiger Verschluss nicht erfasst ist (hier in einem Fall ausgesprochen, in dem für den Stand der Technik ein solcher Verschluss kennzeichnend war).

PatG § 115 Abs. 1; ZPO § 412 Abs. 1

Nach einer Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung über eine Patentnichtigkeitsklage braucht ein zweites Sachverständigengutachten nicht allein deshalb erhoben zu werden, weil das schriftliche Gutachten des angehörten Sachverständigen patentrechtliche Vorgaben noch nicht hinreichend berücksichtigt hatte.