BGH, X ZR 115/07: Zweckangabe im Patentanspruch

BGH, Urteil v. 6. Juli 2010 – X ZR 115/07

Aus der Urteilsbegründung:

Einer Zweckangabe kommt regelmäßig die Aufgabe zu, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, dass er nicht nur die räumlich-körperlichen Merkmale erfüllen, sondern auch so ausgebildet sein muss, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist.

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