Üblicherweise erfolgt die Einstellung einer Leitzsatzentscheidung im Volltext durch das BPatG erst einige Wochen nach dem Hinweis auf die Leitsatzentscheidung (sog. Eilunterrichtungen). Bei Eilunterrichtungen werden allerdings nur die Leitsätze selbst veröffentlicht, nicht aber die Entscheidung im Volltext. Zwar wurde man durch ipreport.de bisher schon auf Eilunterrichtungen des BPatG aufmerksam gemacht. Wer aber auch die zugehörigen Entscheidungen verfolgen wollte, mußte eingenständig die Datenbank überprüfen oder auf eine Veröffentlichung in einer Zeitschrift warten. Das sollte mit dem neuen RSS-Feed jetzt einfacher laufen.
Einen kurzen Überblick über die am 1. November 2007 in Kraft tretenden Änderungen des US Patentgesetzes findet sich auf der Website von MSG.
Die neuen Regeln in Kürze:
Beschränkung der Anzahl der Patentansprüche, die in einer Anmeldung verfolgt werden können, auf 5 unabhängige Ansprüche und auf 25 Ansprüche insgesamt (5/25-Regelung);
Beschränkung der Anzahl der „Continuations“, „Continued Examinations“ und „Divisionals“ in einer Patentfamilie;
Erfordernis der Offenbarung von „verwandten“ Anmeldungen;
Der französische Senat hat gestern sowohl das EPÜ 2000 als auch das Londoner Übereinkommen ratifiziert. Das Abstimmungsergebnis bezüglich dem Londoner Übereinkommen (280 zu 33) ist hier zu finden.
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Besonders hilfreich ist die oben genannte Möglichkeit, sich Nachrichten per RSS beliebig zusammenstellen zu können. So sind auf der Hauptseite nun auch höherfrequente Weblogs enthalten. Wer nicht die gesamte Nachrichtenflut abonnieren möchte, subskribiert lediglich bei jenen Gruppen oder Feeds, die von persönlichem Interesse sind. Der RSS-Link auf ipreport entspricht jeweils dem Seiteninhalt, so daß man sich leicht den gewünschten Nachrichten-Mix zusammenstellen kann.
Der u. a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in zwei Prozessen über den Schutzumfang der für Schokoladenprodukte eingetragenen Marke „Kinder“ zu entscheiden.
Die Klägerin, der Süßwarenhersteller Ferrero, ist Inhaberin mehrerer graphisch gestalteter, teilweise farbiger Marken mit dem Wortbestandteil „Kinder“, die u.a. für Schokolade eingetragen sind.
Im ersten Prozess hat die Klägerin den Süßwarenhersteller Haribo auf Unterlassung in Anspruch genommen, unter der Marke „Kinder Kram“ Zuckerwaren, Back- und Konditorwaren anzubieten. Das Oberlandesgericht Köln hatte in der Verwendung der Bezeichnung „Kinder Kram“ keine Verletzung der Markenrechte der Klägerin gesehen, nachdem der Bundesgerichtshof eine anderslautende Entscheidung des OLG Köln im Jahre 2003 in einer ersten Revisionsentscheidung aufgehoben hatte.
Der BGH hat nunmehr die Klageabweisung durch das Oberlandesgericht bestätigt. Er hat eine Verletzung der Wort-/Bildmarken „Kinder“ der Klägerin durch die angegriffene Marke „Kinder Kram“ verneint. Die Klägerin konnte nach Ansicht des Bundesgerichtshofs für die Klagemarken Schutz nur aufgrund ihrer graphischen, teilweise farbigen Gestaltung in Anspruch nehmen. Der in den Marken der Klägerin enthaltende Wortbestandteil „Kinder“ verfüge für Schokolade wegen des die Abnehmerkreise beschreibenden Gehalts für sich genommen nicht über markenrechtlichen Schutz. Zwischen den graphisch gestalteten Klagemarken und der angegriffenen Wortmarke „Kinder Kram“ fehle die für das beantragte Verbot erforderliche Zeichenähnlichkeit.
Mit der zweiten, ebenfalls auf die für die Klägerin eingetragenen „Kinder“-Marken gestützten Klage richtete sich Ferrero gegen einen Hersteller von Molkereiprodukten. Dieser beabsichtigte, ein Milchdessert unter Verwendung der Bezeichnung „Kinderzeit“ auf den Markt zu bringen. Die Klägerin hatte beantragt, der Beklagten zu verbieten, die Bezeichnung „Kinderzeit“ auf Verpackungen und in der Werbung zu verwenden. Während die Klage in erster Instanz Erfolg hatte, wurde sie vom Oberlandesgericht Hamburg abgewiesen.
Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung des OLG Hamburg bestätigt, weil zwischen den graphisch gestalteten Klagemarken „Kinder“ und der Bezeichnung „Kinderzeit“ ebenfalls die für ein Verbot erforderliche Zeichenähnlichkeit nicht gegeben sei.
(BGH, Pressemitteilung Nr. 132/2007, Urteil vom 20. September 2007 I ZR 6/05)
Ein Artikel von Klaus Graf (RWTH Aachen) auf hsozkult beschäftigt sich mit den Implikationen der Urheberrechtsnovelle für die Wissenschaft. Graf bezeichnet das Resultat des Gesetzgebungsprozesses als ein weitgehend „wissenschaftsverlagsfreundliches“ Urheberrecht. Laut Graf ist man in den Bundestagsfraktionen mit dem Ergebnis des „Zweiten Korbs“ keineswegs zufrieden. Man ist sich, so Graf, vielmehr darüber einig, dass ein „Dritter Korb“ unumgänglich ist.
Das GIS-Portal von Google hat nun das Beta-Stadium verlassen. Die Kartensuche ist nun auf der Google-Startseite integriert.
Erster Test: Unter dem Suchbegriff „Patentamt“ werden immerhin das DPMA und drei Niederlassungen des EPA gefunden.
Wer Interesse an GIS-Systemen hat, kann ja mal einen Blick auf das Waidlerwiki werfen. Dort habe ich die Topographischen Karten (Top50-Bayern) des Landesvermessungsamts in den Google-Dienst integriert und die KML-Technik verwendet, um eigene Daten in die Karten aufzunehmen. Die KML-Overlays können wiederum als Wikiseiten bearbeitet werden. Neben dem ipwiki eine weitere interessante Möglichkeit, Wikis sinnvoll zu nutzen.
Leitsatz BGH, Urt. v. 19. Juli 2007 – I ZR 93/04 – Windsor Estate; unter Aufgabe von BGH, Urt. v. 26.11.1987 – I ZR 123/85, GRUR 1988, 307 – Gaby:
Der aus einer Kennzeichenverletzung folgende Schadensersatzanspruch sowie der der Bezifferung dieses Anspruchs dienende Auskunftsanspruch sind zeitlich nicht durch die vom Gläubiger nachgewiesene erste Verletzungshandlung begrenzt.
Herumgesprochen hat sich ja schon die Nachricht, dass die Ratifikation des Londoner Übereinkommens durch Frankreich angeblich diese Woche stattfinden soll. Damit wird das Übersetzungserfordernis voraussichtlich ab 1. Januar 2008 wegfallen.