BGH, I ZR 170/08 – Ford-Vertragspartner

Amtlicher Leitsatz:
Entsteht beim angesprochenen Verkehr durch die Verwendung des Begriffs „Vertragspartner“ der unzutreffende Eindruck, der Werbende sei „Vertragshändler“ eines Automobilherstellers, so liegt darin eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung.

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