LG Düsseldorf: Urteil im Geschmacksmuster-Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung

Pressemitteilung Nr. 013/2011 des Landgerichts Düsseldorf vom 9.9.2011

Die Kammer hat die einstweilige Verfügung im Hinblick auf die deutsche Samsung Electronics GmbH in vollem Umfang aufrechterhalten, so dass es diesem Unternehmen im Bereich der gesamten Europäischen Union untersagt bleibt, das Produkt „Samsung Galaxy Tab 10.1“ zu benutzen, insbesondere herzustellen, anzubieten, in den Verkehr zu bringen, einzuführen, auszuführen und/oder zu diesen Zwecken zu besitzen.

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