BGH, I ZR 55/06 – XtraPac
BGH, Urt. v. 5. November 2008 – I ZR 55/06 – XtraPac
Amtlicher Leitsatz:
Wird der Verkauf eines Mobiltelefons zusammen mit einer Prepaid-Card einschließlich eines festen Startguthabens beworben, so besteht keine Verpflichtung, außer dem Paketpreis für Mobiltelefon und Prepaid-Card auch die Tarife für die Nutzung der Card anzugeben. Ist das Mobiltelefon mit einem SIM-Lock verriegelt, so ist auf die Dauer der Verriegelung und die Kosten einer vorzeitigen Freischaltung hinzuweisen.
siehe auch: Preisangabenverordnung (ipwiki.de)