BGH, I ZR 208/05 – KLACID PRO: Künstliche Marktabschottung
BGH, Urt. v. 5. Juni 2008 – I ZR 208/05 – KLACID PRO
Von einer künstlichen Marktabschottung ist auszugehen, wenn ein
Arzneimittel im Ausfuhrmitgliedstaat nur mit einem Dosierungshinweis
und im Einfuhrmitgliedstaat unter verschiedenen Marken mit
unterschiedlichen Dosierungsanleitungen vertrieben wird und der
Parallelimporteur dadurch von einem der Teilmärkte ausgeschlossen wird,
die durch den Vertrieb des identischen Arzneimittels mit verschiedenen Marken und Dosierungshinweisen im Einfuhrmitgliedstaat bestehen.