BGH, X ZR 131/11 – Kontaktplatte: Fälligkeit der Klagegebühr am Bundespatentgericht

BGH, Urteil vom 20. November 2012 – X ZR 131/11 – Kontaktplatte

Amtlicher Leitsatz:

Die Frist zur Zahlung der mit der Einreichung der Klage fällig werdenden Gebühr beginnt erst zu laufen, wenn das Patentgericht dem Kläger den vorläufig festgesetzten Streitwert mitteilt.