BGH, X ZR 124/10 – Mautberechnung: Subsidiarität des Nichtigkeitsverfahrens gegenüber dem Einspruchsverfahren

BGH, Urteil vom 19. April 2011 – X ZR 124/10 – Mautberechnung

Amtlicher Leitsätze:

PatG § 81 Abs. 2 Satz 1; EPÜ Art. 139 Abs. 2

Die bei laufendem Einspruchsverfahren erhobene Nichtigkeitsklage ist auch dann unzulässig, wenn sie nur auf ein älteres nationales Recht im Sinne des Art. 139 Abs. 2 EPÜ gestützt wird (Fortführung von BGH, Urteil vom 12. Juli 2005 – X ZR 29/05, BGHZ 163, 369 – Strahlungssteuerung).

-> Subsidiarität des Nichtigkeitsverfahrens gegenüber dem Einpruchsverfahren

ZPO § 148

Der Verletzungsrichter kann und muss von der Möglichkeit, das Verfahren im Hinblick auf ein anhängiges Einspruchsverfahren auszusetzen, auch dann Gebrauch machen, wenn er damit rechnet, dass das Einspruchsverfahren erfolglos bleiben wird, eine im Anschluss daran erhobene Nichtigkeitsklage wegen einer Entgegenhaltung, die nur in diesem Verfahren berücksichtigt werden darf, aber hinreichende Erfolgsaussicht hat.

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