BGH, Xa ZR 148/05 – Heizer: nicht ursprünglich offenbarte Ausführungsform

BGH, Urteil vom 14. Mai 2009 – Xa ZR 148/05 – Heizer

Amtlicher Leitsatz:

Das Streitpatent kann im Patentnichtigkeitsverfahren nicht in der Weise verteidigt werden, dass in einen übergeordneten Patentanspruch Merkmale aus nachgeordneten Patentansprüchen des erteilten Patents aufgenommen werden, die in ihrer Kombination eine Ausführungsform definieren, die in den Anmeldeunterlagen nicht als mögliche Ausgestaltung der Erfindung offenbart ist.

siehe auch: unzulässige Erweiterung (ipwiki.de)

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