BGH, Xa ZR 140/05 – Bauschalungsstütze: Zweckangaben in einem Sachanspruch

BGH, Urteil vom 28. Mai 2009 – Xa ZR 140/05 – Bauschalungsstütze

Amtlicher Leitsatz:

Zweckangaben in einem Sachanspruch haben im Nichtigkeitsverfahren keine andere Bedeutung als im Verletzungsprozess. Sie haben regelmäßig die Aufgabe, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, dass er nicht nur die im Patentanspruch genannten räumlich-körperlichen Merkmale erfüllen, sondern auch so ausgebildet sein muss, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist.

siehe auch: Zweckangaben (ipwiki.de)

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