BPatG, 29 W (pat) 67/07 – Bleistift mit Kappe

BPatG, Entsch. v. 10. Dezember 2008 – 29 W (pat) 67/07 – Bleistift mit Kappe

Amtliche Leitsätze:

§ 9 Abs. 1 Satz 2 MarkenV steht der Einreichung von Ansichten von Teilen eines dreidimensionalen Zeichens nicht entgegen, wenn aus dem abgebildeten Gegenstand und der Art der Darstellung hinreichend deutlich wird, dass sie sich auf die zweidimensionale grafische Wiedergabe des angemeldeten Zeichens beziehen und zu einer einzigen Markenanmeldung gehören.

Die Form eines Bleistifts mit Radiergummi an dem einen und Kappe an dem anderen Ende ist schutzfähig, wenn sie einen deutlichen Abstand zu der auf dem Gebiet der Schreib-, Zeichen- und Malgeräte anzutreffenden Gestaltungsvielfalt aufweist.

siehe auch: Dreidimensionale Marken (ipwiki.de)

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