BGH, X ZR 58/10 – E-Mail via SMS
Leitsätze des BGH-Urteils vom 22. November 2011 – X ZR 58/10 – E-Mail via SMS zu EPÜ Art. 56; PatG § 4:
a) Der Fachmann, der mit einer punktuellen Verbesserung einer in einem internationalen Standard vorgesehenen Datenstruktur befasst ist, hat in der Regel Veranlassung, zur Lösung des technischen Problems auf Mechanismen zurückzugreifen, die im Standard bereits vorgesehen sind.
b) ) Ergibt sich aus dem Standard eine überschaubare Zahl von möglichen Lösungsansätzen, von denen jeder spezifische Vor- und Nachteile hat, gibt dies in der Regel Veranlassung, jeden dieser Lösungsansätze in Betracht zu ziehen.