BGH, I ZR 50/09 – Einwilligungserklärung für Werbeanrufe
BGH, Urteil vom 14. April 2011 – I ZR 50/09 – Einwilligungserklärung für Werbeanrufe
Amtlicher Leitsatz:
Die auf einer Teilnahmekarte für ein Gewinnspiel unter der Rubrik „Telefonnummer“ enthaltene Angabe
„Zur Gewinnbenachrichtigung und für weitere interessante telefonische Angebote
der … GmbH aus dem Abonnementbereich, freiwillige Angabe, das Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden“
genügt nicht dem Transparenzgebot des § 4 Nr. 5 UWG.