BGH, X ZR 69/08 – Raffvorhang: Klagekonzentration
BGH, Urteil vom 25. Januar 2011 – X ZR 69/08 – Raffvorhang
Als gleichartig im Sinne von § 145 PatG [-> Klagekonzentration] sind nur solche weiteren Handlungen zu verstehen, die im Vergleich zu der im ersten Rechtsstreit angegriffenen Handlung zusätzliche oder abgewandelte Merkmale aufweisen, bei denen es sich wegen eines engen technischen Zusammenhangs aufdrängt, sie gemeinsam in einer Klage aus mehreren Patenten anzugreifen.
Für die Bejahung eines engen technischen Zusammenhangs reicht es nicht aus, wenn einzelne Teile einer Gesamtvorrichtung, deren konkrete Ausgestaltung im ersten Rechtsstreit angegriffen worden ist, auch für die Verwirklichung des im zweiten Rechtsstreit geltend gemachten Verletzungstat-bestandes von Bedeutung sind.