BGH, I ZR 56/07 – Betriebsbeobachtung: Ausspähen von Geschäftsgeheimnissen
BGH, Urteil vom 16. Juli 2009 – I ZR 56/07 – Betriebsbeobachtung
Amtlicher Leitsatz:
Das Ausspähen von Geschäftsgeheimnissen eines Mitbewerbers kann eine nach § 4 Nr. 10 UWG unlautere Behinderung dieses Mitbewerbers darstellen.