EPA-Mitteilung: Anführung von Internet-Dokumenten als Stand der Technik

In der Mitteilung des Europäischen Patentamts über die Anführung von Internet-Dokumenten (Amtsblatt EPA 8-9/2009, 456) finden sich Hinweise zur Anführung von Internet-Offenbarungen als Stand der Technik, insbesondere zur Ermittlung des Veröffentlichungstags eines Internet-Dokuments, zur Beweislast und zur Beweiswürdigung bei Internet-Dokumenten.

Internetseiten enthalten häufig höchst relevante technische Informationen. Bestimmte Informationen liegen möglicherweise sogar ausschließlich im Internet vor. Dies trifft beispielsweise auf Online-Handbücher und -Anleitungen für Softwareprodukte (wie Videospiele) oder sonstige Produkte mit einem kurzen Lebenszyklus zu. Im Interesse der Bestandskraft von Patenten ist es daher oft von entscheidender Bedeutung, Veröffentlichungen anzuführen, die nur auf Internetseiten verfügbar sind.

siehe auch: Internet-Offenbarungen, Recherche im Internet

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