BPatG, 6 W (pat) 330/05 – Kugelgelenk
BPatG, Entsch. v. 28. April 2009 – 6 W (pat) 330/05 – Kugelgelenk
Die Rücknahme des zulässigen einzigen Einspruchs beendet entgegen dem Wortlaut des § 61 Abs. 1 Satz 2 PatG das Einspruchsverfahren, wenn dieser Einspruch ausschließlich auf den Einspruchsgrund der widerrechtlichen Entnahme gestützt war und das Streitpatent auf den Einsprechenden übertragen worden ist.
Die Beendigung des Einspruchsverfahrens ist aus Gründen der Rechtssicherheit durch Beschluss festzustellen.
siehe auch: Fortsetzung des Einspruchsverfahrens von Amts wegen (ipwiki.de)