BPatG, 3 ZA (pat) 89/08 – Umfang der Akteneinsicht
BPatG, Beschl. v. 3 ZA (pat) 89/08 zu 3 Ni 50/08 (EU) – Umfang der Akteneinsicht
Amtliche Leitsätze:
1. Wird durch die Akteneinsicht Einblick in Informationen vermittelt, die keinen sachlichen Bezug zu dem Streitpatent aufweisen oder jedenfalls für die Beurteilung seiner Rechtsbeständigkeit nicht relevant sind, begründet dies für sich allein kein schutzwürdiges Interesse an ihrer Geheimhaltung.
2. Auch Aktenteile, die einen Vergleich betreffen, sind von der grundsätzlich freien Akteneinsicht nur dann auszunehmen, wenn sie vertraulichen Inhalt haben.
siehe auch: Akteneinsicht (ipwiki.de)