BPatG, 33 W (pat) 57/07 – Farbe Lila
BPatG, Entsch. v. 9. Dezember 2008 – 33 W (pat) 57/07 – Farbe Lila
Amtlicher Leitsatz:
Ein nachgewiesener Durchsetzungsgrad von mindestens 50 % reicht auf einem sehr engen Warengebiet (hier Tapetenkleister) aus, um eine Verkehrsdurchsetzung einer abstrakten Farbmarke (hier: Farbe Lila Pantone 258) zu bejahen, wenn weitere maßgebliche Gesichtspunkte hinzukommen, insbesondere eine überragende Stellung im Markt mit einem Marktanteil zwischen 59 und 71 % über einen Zeitraum von 10 Jahren.
siehe auch: Verkehrsdurchsetzung einer Farbmarke (ipwiki.de)