BGH, I ZR 120/06 – Räumungsfinale: Keine zeitliche Begrenzung einer Verkaufsförderungsmaßnahme
BGH, I ZR 120/06, Entscheidung vom 11.09.2008 – Räumungsfinale
Weder aus der Regelung des § 4 Nr. 4 UWG noch aus dem
Irreführungsverbot lässt sich eine Verpflichtung herleiten, eine
Verkaufsförderungsmaßnahme zeitlich zu begrenzen. Auch § 4 Nr. 4 UWG
verpflichtet den Gewerbetreibenden nur, auf eine bestehende zeitliche
Begrenzung hinzuweisen.