BPatG, 29 W (pat) 33/08 – Farbmarke Gelb-Rot
BPatG, Entsch. v. 21. Mai 2008 – 29 W (pat) 33/08 – Farbmarke Gelb-Rot:
Eine abstrakt bestimmte Farbzusammenstellung eignet sich als Herkunftshinweis, wenn Farben als Unterscheidungsmittel auf dem einschlägigen Warensektor üblicherweise verwendet werden, ihre dekorative Wirkung in den Hintergrund tritt und mit ihnen keine Sachaussage verbunden ist.