EPG, Berufungskammer, UPC_CoA_402/2024: sprachliche Fehler, Rechtschreibfehler oder sonstige Ungenauigkeiten in einem Patentanspruch
EPG, Berufungskammer, Beschl. v. 20. Dezember 2024 – UPC_CoA_402/2024
Leitsätze der Entscheidung:
- Ein sprachlicher Fehler, ein Rechtschreibfehler oder eine sonstige Ungenauigkeit in einem Patentanspruch [→ Fehler in einem Patentanspruch] kann nur durch Auslegung des Patentanspruchs korrigiert werden, wenn das Vorliegen eines Fehlers und die genaue Art der Korrektur dem durchschnittlichen Fachmann auf der Grundlage des Patentanspruchs unter Berücksichtigung der Beschreibung und der Zeichnungen sowie unter Verwendung allgemeinen Fachwissens hinreichend sicher erscheinen.
- Der Patentanspruch muss aus der Perspektive eines Fachmanns ausgelegt werden. Die Behauptungen des Antragstellers während des Erteilungsverfahrens, insbesondere die Billigung durch die Technische Beschwerdekammer (TBA), können als Hinweis auf die Sichtweise des Fachmanns zum Zeitpunkt der Anmeldung betrachtet werden.