BGH, X ZR 36/21 – Gesperre
BGH, Urt. v. 18. Oktober 2022 – X ZR 36/21 – Gesperre
Amtliche Leitsätze:
a) Unterlagen eines Patentanmeldungsverfahrens, die einem allgemeinen Recht auf Akteneinsicht unterliegen, sind grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglich (Bestätigung von BGH, Urteil vom 29. Februar 2000 – X ZR 166/97, juris Rn. 33).
b) Dies gilt auch für eine frühere Patentanmeldung, deren Priorität die dem Akteneinsichtsrecht unterliegende Anmeldung in Anspruch nimmt.