BGH, X ZR 3/19 – UKlaG-Streitwert
BGH, Beschluss vom 17. November 2020 – X ZR 3/19 – UKlaG-Streitwert
Amtlicher Leitsatz:
Bei einer auf § 1 oder § 4a UKlaG gestützten Klage sind Gebührenstreitwert und Beschwer grundsätzlich auch dann allein nach dem Interesse der Allgemeinheit an der Beseitigung der angegriffenen Klauseln zu bemessen, wenn der Kläger ein Wirtschaftsverband im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UKlaG ist.