BGH, X ZR 37/17 – Eierkarton
BGH, Urteil vom 18. Dezember 2018 – X ZR 37/17 – Eierkarton
Amtlicher Leitsatz:
Die Berufung ist unzulässig, wenn der im Patentnichtigkeitsverfahren vor dem Patentgericht unterlegene Patentinhaber mit der Berufungsbegründung nicht jede unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägung angreift, mit der die vollständige oder teilweise Nichtigerklärung des Streitpatents in dem angefochtenen Urteil begründet ist.