BGH, I ZR 31/15 – Apothekenabgabepreis
BGH, Urteil vom 31. März 2016 – I ZR 31/15 – Apothekenabgabepreis
Amtlicher Leitsatz:
Die Angabe eines um 5% überhöhten Vergleichspreises in der Werbung einer Apotheke für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel ist im Sinne des <a href="http://www flagyl online canada.ipwiki.de/wettbewerbsrecht:irrefuehrende_geschaeftliche_handlungen“>§ 5 Abs. 1 Satz 1 UWG geeignet, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.