BGH, Beschluss vom 22. März 2016 – I ZB 44/15 – Gestörter Musikvertrieb
BGH, Beschluss vom 22. März 2016 – I ZB 44/15 – Gestörter Musikvertrieb
Amtlicher Leitsatz:
Besteht für eine Rechtsmittelzuständigkeit eine landesgesetzliche Konzentration nach § 105 UrhG für Urheberrechtsstreitsachen und erteilt das erstinstanzliche Gericht eine unzutreffende Belehrung über das für das Rechtsmittelverfahren zuständige Gericht, kann die Partei bei dem in der Rechtsmittelbelehrung angeführten Gericht fristwahrend Rechtsmittel einlegen, auch wenn dessen Zuständigkeit für das Rechtsmittelverfahren tatsächlich nicht gegeben ist.