BGH, Urteil vom 3. Juli 2014 – I ZR 84/13 – Wir zahlen Höchstpreise
BGH, Urteil vom 3. Juli 2014 – I ZR 84/13 – Wir zahlen Höchstpreise
Auch bei einer Spitzenstellungswerbung besteht für eine Beweiserleichterung zugunsten des Klägers kein Anlass, wenn er die für die Beurteilung der Spitzenstellung maßgeblichen Tatsachen ohne erhebliche Schwierigkeiten darlegen und beweisen kann.