Lokalkammern für einheitliches Patentgericht in Deutschland
Nach Information des Bundesjustizministeriums sollen die Lokalkammern des einheitlichen Patentgerichts in Deutschland ihren Sitz in Düsseldorf, Hamburg, Mannheim und München haben.
Die maximal zulässige Anzahl von Lokalkammern pro Mitgliedsstaat wurde damit voll ausgeschöpft. Gerade in der Anfangsphase des neuen Gerichtssystems wäre eine Konzentration auf eine geringere Anzahl von Lokalkammern, die dann entsprechend größere Fallzahlen zu bearbeiten haben, möglicherweise der bessere Weg gewesen.