BGH, I ZR 39/12 – Terminhinweis mit Kartenausschnitt
BGH, Urteil vom 4. Juli 2013 – I ZR 39/12 – Terminhinweis mit Kartenausschnitt
Amtliche Leitsätze:
a) Es stellt eine eigene urheberrechtliche Nutzungshandlung dar, wenn der Betreiber einer Internetseite für deren Nutzer einen Terminkalender bereithält und ihnen über einen Link Einladungsschreiben Dritter zugänglich macht, die er in einem eigenen Download-Center abgelegt hat (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 17. Juli 2003 – I ZR 259/00, BGHZ 156, 1, 14 f. – Paperboy).
b) Fremde Informationen im Sinne von § 10 TDG sind ausschließlich durch den Nutzer eines Teledienstes eingegebene Informationen, von denen der Anbieter des Dienstes keine Kenntnis hat und über die er auch keine Kontrolle besitzt.