BGH,I ZB 56/12 – Zwangsvollstreckungsverfahren
BGH, Beschluss vom 6. Juni 2013 – I ZB 56/12
Amtlicher Leitsatz:
Der Erfüllungseinwand des Schuldners ist grundsätzlich auch im Verfahren der Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO zur Durchsetzung eines für vollstreckbar erklärten Schiedsspruchs zu berücksichtigen.