BGH bestätigt Rechtsprechung zur Haftung von eBay bei Markenverletzungen
aus der Pressemitteilung des BGH, Urteil vom 19. April 2007 – I ZR 35/04:
„Der Bundesgerichtshof hat an seiner Rechtsprechung zur Haftung von Internet-Auktionshäusern für Markenverletzungen festgehalten. Danach betrifft das im Telemediengesetz (TMG) geregelte Haftungsprivileg für Host-Provider nur die strafrechtliche Verantwortlichkeit und die Schadensersatzhaftung, nicht dagegen den Unterlassungsanspruch.“