BGH, X ZR 110/11 – Vorausbezahlte Telefongespräche II
BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2012 – X ZR 110/11 – Vorausbezahlte Telefongespräche II
Amtlicher Leitsatz:
Übereinstimmende und nicht offensichtlich unzutreffende Angaben der Parteien im erstinstanzlichen Verfahren zum Streitwert des Patentverletzungsverfahrens sind ein widerlegbares Indiz für den wirtschaftlichen Wert des Klagebegehrens.