EPG, Lokalkammer Hamburg, Beschl. v. 18. Dezember 2024 – UPC_CFI_525/2024

EPG, Lokalkammer Hamburg, Beschl. v. 18. Dezember 2024 – UPC_CFI_525/2024

Amtliche Leitsätze übersetzt in deutscher Sprache:

  1. Eine angebliche Patentverletzung fällt unter das Deliktsrecht im Sinne von Art. 7 Abs. 2 [→ Unerlaubte Handlungen und schädigende Ereignisse] der Brüssel I-Neufassung. Somit hat das EPG auch für Ansprüche auf persönliche (Direktor)haftung im Hinblick auf eine angebliche Verletzung eines europäischen Patents gemäß Artikel 32 EPGÜ [→ Ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts für Patentklagen] Gerichtsbarkeit.
  2. Ob der Direktor eines Unternehmens erfolgreich vor dem EPG verklagt und für die Verletzung eines Patents haftbar gemacht werden kann [→ Direktorenhaftung], ist eine Frage des Sachverhalts, die nicht der Bestimmung von Gerichtsbarkeit und Zuständigkeit unterliegt.


EPG

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