BGH, Beschluss vom 30. November 2017 – I ZB 5/17
Amtlicher Leitsatz:
Der Gerichtsvollzieher kann die öffentliche Zustellung der Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft bewilligen.
BGH, Beschluss vom 30. November 2017 – I ZB 5/17
Amtlicher Leitsatz:
Der Gerichtsvollzieher kann die öffentliche Zustellung der Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft bewilligen.