BGH, I ZR 162/15 – Eigenbetrieb Friedhöfe

BGH, Urteil vom 27. Juli 2017 – I ZR 162/15 – Eigenbetrieb Friedhöfe

Amtlicher Leitsatz:

Eine Gemeinde nimmt keine geschäftliche Handlung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG vor, wenn sie mit Bestattungen, die gemäß § 31 Abs. 2 Fall 2 BestattG-BW behördlich zu veranlassen sind, weil die bestattungspflichtigen Angehörigen nicht oder nicht rechtzeitig für die Bestattung sorgen, ausschließlich ihren Eigenbetrieb Friedhöfe betraut.

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