BGH, I ZR 2/16 – Leuchtballon

BGH, Urteil vom 14. September 2017 – I ZR 2/16 – Leuchtballon

Amtlicher Leitsatz:

Im Falle der nachschaffenden Übernahme unter Verwendung einer dem Stand der
Technik entsprechenden angemessenen technischen Lösung kann eine verbleibende
Herkunftstäuschung hinzunehmen sein, wenn der Nachahmer die ihm zumutbaren
Maßnahmen trifft, um einer Herkunftstäuschung entgegenzuwirken.

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