BGH, I ZR 46/12 – Die Realität II

BGH, Urteil vom 9. Juli 2015 – I ZR 46/12 – Die Realität II

Amtlicher Leitsatz:

Die Einbettung eines auf einer Internetseite mit Zustimmung des Urheberrechtsinhabers
für alle Internetnutzer frei zugänglichen Werkes in eine eigene Internetseite
im Wege des „Framing“ stellt grundsätzlich keine öffentliche Wiedergabe
im Sinne von § 15 Abs. 2 und 3 UrhG dar.

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