BGH, Urteil vom 7. Mai 2015 – I ZR 158/14 – Der Zauber des Nordens

BGH, Urteil vom 7. Mai 2015 – I ZR 158/14 – Der Zauber des Nordens

Amtliche Leitsätze:

a) Auf Preisangaben für Dienstleistungen sind die Vorschriften über die Informationspflichten
in Art. 7 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken und in Art. 22 der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt nebeneinander anwendbar.

b) Ein Service-Entgelt, das bei einer Kreuzfahrt für jede beanstandungsfrei an Bord verbrachte Nacht zu zahlen ist, ist Teil des nach § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV in Verbindung mit Art. 7 Abs. 4 Buchst. c der Richtlinie 2005/29/EG anzugebenden Gesamtpreises.

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