DPMA: Ab wann gilt in Patentverfahren die neue Einspruchsfrist von 9 Monaten?

Newsletter des DPMA, Januar 2014:

Durch das Gesetz zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes vom 19. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3830) wird die Einspruchsfrist im Patentverfahren von 3 auf 9 Monate verlängert. Die Änderung tritt am 1. April 2014 in Kraft (Art. 1 Nr. 18a i.V.m. Art. 8 Abs. 2 PatNovG). Da das Gesetz keine ausdrückliche Übergangsregelung enthält, gilt der allgemeine Grundsatz, wonach neues Verfahrensrecht auf alle Rechtsverhältnisse anzuwenden ist, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung noch nicht abgeschlossen sind. Damit kommt die neue 9-Monatsfrist zur Anwendung, wenn die alte 3-Monatsfrist nach § 59 Abs. 1 Satz 1 PatG am 1. April 2014 noch nicht abgelaufen ist.

Das bedeutet, dass sich für deutsche Patenterteilungen, die im Januar, Februar und März 2014 im Patentblatt und in DPMAregister veröffentlicht werden, die Einspruchsfrist von drei auf neun Monate verlängert.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.