BGH,I ZB 56/12 – Zwangsvollstreckungsverfahren

BGH, Beschluss vom 6. Juni 2013 – I ZB 56/12

Amtlicher Leitsatz:

Der Erfüllungseinwand des Schuldners ist grundsätzlich auch im Verfahren der Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO zur Durchsetzung eines für vollstreckbar erklärten Schiedsspruchs zu berücksichtigen.