BGH, X ZR 81/11 – Messelektronik für Coriolisdurchflussmesser
BGH, Urteil vom 15. Januar 2013 – X ZR 81/11 – Messelektronik für Coriolisdurchflussmesser
Amtlicher Leitsatz:
Maßgeblich für die Beurteilung der Frage, ob die Weiterverbreitung technischer Informationen an Dritte nach der Lebenserfahrung nahegelegen hat und die Informationen dadurch offenkundig geworden sind, sind die zum Zeitpunkt der Lieferung der technischen Information bestehenden Vereinbarungen zwischen den Beteiligten oder
die sonstigen Umstände der Lieferung, nicht jedoch die besonderen Gegebenheiten in dem die Information empfangenden Unternehmen.