BPatG, 21 W (pat) 308/08 – Optische Inspektion von Rohrleistungen

BPatG, Entsch. v. 13. April 2011  – 21 W (pat) 308/08 – Optische Inspektion von Rohrleistungen

Amtliche Leitsätze:

1. Dass ein Einsprechender nach Erlöschen des Patents kein eigenes Rechtsschutzbedürfnis geltend gemacht hat, führt regelmäßig zur Erledigung des Einspruchsverfahrens.

2. Der Annahme einer Erledigung steht nicht entgegen, dass das Patent nicht widerrufen und damit das Ziel des Einspruchsverfahren nicht erreicht oder der Erteilungsbeschluss nicht mit Wirkung ex tunc beseitigt worden wäre, ebenso wenig ein Fortbestand des Allgemeininteresses. Es ist auch nicht erforderlich, dass der Patentinhaber gegenüber der Allgemeinheit eine Freistellungserklärung abgibt.

(im Anschluss an BGH GRUR 1997, 615 ff – Vornapf; BPatGE 51, 128 ff – Radauswuchtmaschine, in Abgrenzung zu BPatG, Beschluss vom 20. Oktober 2010,

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.